Beschreibung:
Die
Landesregierung Baden-Württemberg hat im Jahr 2005 die
Altenpflegeausbildungsausgleichsverordnung (AltPflAusglVO) erlassen und den
Kommunalverband für Jungend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) mit der
Durchführung der Rechtsverordnung beauftragt. Die Landesregierung sah die
Erforderlichkeit für diese Rechtsverordnung um einen Mangel an
Ausbildungsplätzen in der Altenhilfe zu verhindern. In einem
Normenkontrollverfahren wurde mittlerweile 2009/2010 die Rechtmäßigkeit der
AltPflAusglVO vom Verwaltungsgerichthof Baden-Württemberg bestätigt.
Also: Pflegebedürftige werden herangezogen, um einem Ausbildungsdefizit vorzubeugen. Das sind so versteckte Kosten, die wir in unserem geringen Budget als zusätzliche medizinische Aufwendungen verbuchen. Und die steigen Jahr um Jahr !
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen